Ist Hanf in Deutschland erlaubt?

Nach wie vor wird der Anbau von Hanf in Deutschland äußerst restriktiv gehandhabt. Der Grund dafür liegt darin, dass Hanf THC enthält, welches als Rauschmittel verwendet wird. Andererseits wird Cannabis, wie Hanf auch genannt wird, auch als Arzneimittel genutzt, zudem gibt es THC-freie Hanfarten in Form von Nutzhanf. Die rechtliche Situation ist also insgesamt etwas schwierig und auch von individuellen Faktoren abhängig, was Verbraucher, die Hanfsamen kaufen wollen, berücksichtigen müssen.

Grundsätzliches zur Rechtslage

Hanfpflanzen fallen wegen ihres THC-Gehaltes in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz Das wiederum bedeutet: Sowohl der Anbau als auch der Besitz von THC-haltigen Pflanzenteilen ist grundsätzlich strafbar, sofern das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte keine Genehmigung dafür erteilt hat. Davon ausgenommen ist der Besitz von Kleinstmengen, deren Größenordnung allerdings von den Bundesländern definiert wird.

Ausnahmegenehmigungen für den Besitz von Cannabisblüten können im Rahmen einer Therapie erteilt werden, wenn andere medizinische Maßnahmen nicht die erhoffte Wirkung erzielen. Das gilt unter anderem für Patienten, die an Multipler Sklerose leiden.

Wie steht es um den Anbau von Nutzhanf?

Verbraucher, die gern Hanfsamen kaufen oder konsumieren, greifen in aller Regel aber ohnehin auf den THC-freien Nutzhanf zurück. Doch auch hier gelten relativ strenge Regeln. So dürfen Privatpersonen unabhängig vom THC-Gehalt keinesfalls anbauen. Dies ist landwirtschaftlichen Betrieben vorbehalten, die ebenfalls diverse Kriterien erfüllen müssen, um überhaupt Hanf anbauen zu dürfen.

Wo können sich interessierte Landwirte informieren?

Alle wichtigen Informationen erhalten Landwirte, die Nutzhanf anbauen wollen, bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Wollen Privatpersonen Hanf anbauen, müssen diese einen Umweg nehmen: Sie brauchen einen Landwirten, welcher das entsprechende Feld anmeldet und anschließend auch die Betreuung dafür übernimmt.

Aktuell ist es nicht mehr notwendig, einen bestimmten Abnehmer für den Nutzhanf festzulegen. Angebaut werden dürfen aber nach wie vor ausschließlich Sorten, die von der Europäischen Union lizensiert wurden. Eine weitere Einschränkung besteht darin, dass Saatgut, das selbst gewonnen wurde, nicht für eine erneute Aussaat verwendet werden darf. Der Grund: Die selbst gezogenen Sorten würden sich im Laufe der zeit wieder zu ihrem normalen THC-Gehalt zurück kreuzen.

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